ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder Teilnehmer nimmt dies mit seiner Unterschrift zur Kenntnis.

1.) Regelungsgegenstand:

Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Herr Thorsten Busch als Betreiber von „Segway Wachau“ (Vermieter) gegenüber dem Vertragspartner(Mieter) erbringt. Es gelten ausschließlich diese Mietbedingungen. Stehen diese Mietbedingungen Bestimmungen aus AGB des Vertragspartners entgegen, so erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich zu den Mietbedingungen des Vermieters. Entgegenstehende oder von den Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn dazu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Zwingende Rechtsbestimmungen – insbesondere solche des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bleiben von diesen Mietbedingungen unberührt.

2.) Mietgegenstand:

Mietgegenstand ist ein Segway. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand pfleglich und sorgsam zu verwenden und beim Betrieb darauf zu achten, dass der Mietgegenstand schonend gebraucht wird. Darüber hinaus obliegt es dem Mieter, alle gesetzlichen Vorschriften selbst zu beachten. Das Segway gilt als (Elektro-) Fahrrad und darf nur als solches verwendet werden.

3.) Mietpreis:

Der Mietpreis ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten des Vermieters. Die Preisabsprachen erfolgen grundsätzlich im Einzelfall und mit Einzelvereinbarungen. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe des Segways. Die Mietdauer endet mit Rückgabe des Segways an den Vermieter oder an einen seiner Mitarbeiter. Maßgeblich ist hiebei die Übergabe an eine Person; das bloße Abstellen auf dem Betriebsgelände des Vermieters ist nicht ausreichend.
Vor Fahrtantritt ist vom Mieter eine Kaution im Betrag von € 250,00 für Fahrten ohne Tourguide (nur in Ausnahmefällen und vom Eigentümer von Segway-Wachau ausdrücklich gestattet) zu erlegen. Bei geführten Touren entfällt die Kaution! Der Vermieter ist berechtigt, diese Kaution für sämtliche Ansprüche gegenüber dem Mieter unabhängig vom Rechtsgrund (Mietentgelt, Schäden,…) zu verwenden.

4.) Pflichten des Mieters:

a) Der Mieter ist für den Betrieb und die Einhaltung der damit einhergehenden Vorschriften selbst verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, Anweisungen des Tour-Guides Folge zu leisten. Werden diese Anweisungen nicht befolgt, so kann der Mietgegenstand (Segway) unverzüglich entzogen werden, wobei die Pflicht zur vollen Mietpreiszahlung weiterhin besteht.
Die Benützung des Mietgegenstandes (Segways) unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist nicht gestattet. Der Betrieb ist Personen, die einen Herzschrittmacher haben, vom Produzenten untersagt(Funkverbindung zum Infokey). Ebenso ist eine Teilnahme während einer Schwangerschaft nicht möglich. Der Mieter hat vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes (Segway) bekannt zu geben, wenn er unter Bewegungs- bzw. Gleichgewichtseinschränkungen leidet.
b) Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die beim Betrieb des Segways von ihm verursacht wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden am Segway selbst, sowie auch sonstige Schäden.
c) Der Mieter haftet selbst für sämtliche Verkehrsstrafen oder sonstige Verwaltungsstrafen, die er durch den Betrieb des Segways verursacht. Sollte – aus welchen Gründen auch immer – eine vom Mieter verursachte Strafe den Vermieter treffen, so hat der Mieter den
Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
d) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er auch für sämtliche von ihm verursachten Schäden haftet, die er gegenüber Dritten verschuldet. Ebenso nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass dafür keine spezielle Haftpflichtversicherung für den Mieter besteht. Eine solche Haftpflichtversicherung wäre vom Mieter selbst abzuschließen.
e) Im Falle eines Unfalles hat der Mieter unverzüglich die notwendigen Verständigungen (Polizei, Rettung, Feuerwehr, ….) vorzunehmen und überdies den Vermieter zu verständigen.
f) Der Mieter erklärt, dass er mindestens 15 Jahre alt ist und sein Körpergewicht mindestens 45 Kilogramm und maximal 117 Kilogramm beträgt.
g) Der Mieter ist verpflichtet einen Fahrradhelm oder einen gleichwertigen Kopfschutz zu tragen.

5.) Haftung des Vermieters/Mieters:

a) Den Vermieter trifft lediglich eine Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für Verletzung oder Tod des Mieters besteht nicht, zumal dies nicht im Einflussbereich des Vermieters liegt.
b) Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung des Mietobjektes verursacht wurden.
c) Bei Unfall besteht für den Mieter kein Haftungsanspruch an die Wegeerhalter (Wegegemeinschaften und Anrainer) über deren Wege die Touren geführt werden.

6.) Datenspeicherung:

Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er im Zuge seiner geschäftlichen Tätigkeit erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes zu verwenden.

7.) Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen teilweise oder gänzlich unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

8.) Schriftformerfordernis:

Es bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig, was auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses gilt.

9.) Gerichtsstand / anwendbares Recht:

a) Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Krems an der Donau vereinbart.
b) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

10.) Stornobedingungen:

bis 15 Tage vor Tourbeginn kostenfrei
ab 14 Tage vor Tourbeginn 25% der Tourkosten
ab 7 Tage vor Tourbeginn 50% der Tourkosten
ab 1 Tag vor Tourbeginn 100% der Tourkosten